Der Einsendeschluss der Bewerbung ist der 04.03.2024
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme!
Eine Anzeige ist nach §2 Abs. 2 SächsGastG (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes) erforderlich, es sei denn, der Gewerbetreibende ist im Besitz einer Reisegewerbekarte für eine Reisegaststätte i. S. d. § 55 GewO, einer Gaststättenerlaubnis oder einer Gewerbeanmeldung mit erfolgter Zuverlässigkeitsprüfung für eine Gaststätte.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag postalisch an die o. g. Adresse oder per E-Mail an info@stadtfest-riesa.de